Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Kunden der doo.FINANCE Network S.A. und ihrer verbundenen Unternehmen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die „AGB") regeln den Verkauf von Dienstleistungen durch die doo.FINANCE Network S.A. mit Sitz in 4, Rue du Fort Wallis, L-2714 Luxemburg (RCS B283008) und ihre verbundenen Unternehmen (gemeinsam „doo.FINANCE") an den Kunden.

Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie einen Dienstleistungsvertrag mit doo.FINANCE abschließen. Der Kunde bestätigt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, auch wenn diese nach den vorliegenden AGB erstellt wurden. Jede Abweichung von den AGB muss, um gültig zu sein, im Voraus ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 21 Werktagen zahlbar, sofern nicht auf der Rechnung oder auf der ursprünglichen Bestellung eine andere Zahlungsfrist angegeben ist. Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin schuldet der Kunde zusätzlich zu den Verzugszinsen eine pauschale Vertragsstrafe von 10 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 150 €. Jede Zahlung nach dem Fälligkeitstermin wird (i) auf die Entschädigung, (ii) auf die Zinsen und schließlich (iii) auf den Preis angerechnet. doo.FINANCE ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche Leistungen ohne Vorankündigung auszusetzen.

Jede Beanstandung einer Rechnung muss doo.FINANCE innerhalb von 10 Werktagen ab Rechnungsdatum erreichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als unwiderruflich vom Kunden akzeptiert.

Für Kunden mit internationaler Präsenz richtet sich der anwendbare Preis stets nach dem Standort des Kunden mit der höchsten Preisliste, sofern beim Kauf nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

doo.FINANCE S.A. verpflichtet sich, ihr Möglichstes zu tun, um die Leistungen rechtzeitig und innerhalb der vereinbarten Fristen zu erbringen (Bemühenspflicht). Keine ihrer Verpflichtungen kann jedoch als Erfolgspflicht angesehen werden. doo.FINANCE kann vom Kunden nicht als Dritter in eine Schadensersatzklage einbezogen werden, die ein Endverbraucher gegen den Kunden erhebt. doo.FINANCE haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz und ausschließlich für direkte Schäden. Die Haftung von doo.FINANCE ist auf 50 % der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Honorare begrenzt. Diese Begrenzung kann durch mehrere Ansprüche nicht erweitert werden.

doo.FINANCE haftet nicht für Verzögerungen oder die Nichterbringung ihrer Leistungen aus Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen. Dazu gehören insbesondere Handlungen, Unterlassungen oder mangelnde Mitwirkung des Kunden (einschließlich seiner Mitarbeiter und Beauftragten), Handlungen, Unterlassungen oder mangelnde Mitwirkung Dritter, Brand oder andere zerstörerische Ereignisse, Naturkatastrophen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Gewalttaten, Epidemien oder Pandemien, einschließlich Epidemien oder Pandemien von Covid-19 oder Affenpocken, oder jedes Gesetz, jede Anordnung oder Verfügung einer staatlichen oder sonstigen Behörde.

Um als gültig zu gelten, muss jede Beschwerde innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Waren oder Erbringung der Leistung per Einschreiben an den Sitz von doo.FINANCE gesendet werden.

doo.FINANCE behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Für den Kunden gelten die zum Zeitpunkt der Annahme geltenden AGB.

Unsere Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich luxemburgischem Recht, mit Ausnahme der Kollisionsnormen. Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte der Stadt Luxemburg zuständig.

Besondere Bedingungen für das Großherzogtum Luxemburg


doo.FINANCE ist gebunden an:


1.1. Berufsgeheimnis


Artikel 458 des Strafgesetzbuchs gilt für Wirtschaftsprüfer/Buchhalter und deren Angestellte. Sie sind verpflichtet, jeder rechtmäßigen Anfrage der Strafverfolgungsbehörden in Ausübung ihrer Befugnisse nachzukommen und uneingeschränkt zu kooperieren.

Sie müssen die Cellule de Renseignement Financier (Finanzermittlungsstelle) der Staatsanwaltschaft (Parquet) am Bezirksgericht (Tribunal d'Arrondissement) in Luxemburg von sich aus über jede Information unterrichten, die auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten könnte, wie gesetzlich vorgesehen.

Gegebenenfalls dürfen die Buchhalter und ihre Angestellten dem betroffenen Kunden oder Dritten nicht offenlegen, dass sie den Behörden Informationen übermittelt haben oder dass eine Untersuchung läuft.


1.2. Verschwiegenheitspflicht

Im Gegensatz zur vorstehenden Verpflichtung betrifft dies die von den Buchhaltern gesammelten Informationen und die Weitergabe der von ihnen erstellten Dokumente. Die Dokumente werden ausschließlich an den Kunden übermittelt und nicht direkt an Dritte, es sei denn, der Kunde verlangt dies und der Buchhalter stimmt zu.


1.3. Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Erfüllung ihres Auftrags muss doo.FINANCE die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (nachfolgend die „DSGVO").

Je nach den Umständen kann doo.FINANCE entweder als Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO gelten. Diese Einstufung bringt spezifische Pflichten für doo.FINANCE und den Kunden mit sich.


1.4. Besondere Ermächtigung für die Einreichung von USt- und Körperschaftsteuererklärungen in Luxemburg

Der Kunde ermächtigt doo.FINANCE, seine Erklärungen elektronisch einzureichen.